01 AwSV und DEKRA-Richtlinien
Autorisierte Sicherheit
für Umwelt und Unternehmen.
Für Betreiber und Fachbetriebe mit Tankanlagen, Tankstellen, Chemikalien- und Gefahrgebindestofflagern, hydraulischen Anlagen, chemischen Reinigungsanlagen oder auch Biogasanlagen bestehen hinsichtlich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) weitgehende Pflichten.
Als überprüfter und zertifizierter Fachbetrieb gemäß der Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, § 62 Abs. 1 AwSV, ist die Neubauer GmbH & Co. KG zum Einbau, der Instandhaltung und der Instandsetzung folgender Anlagearten berechtigt:
- Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden
Diese Berechtigung umfasst Heizölverbraucheranlagen, Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 55°C – 100°C, Anlagen mit entzündlichen Flüssigkeiten und Anlagen für nicht brennbare Flüssigkeiten.
Den sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 62 Abs. 1 AwSV gewährleisten wir seit mehr als 20 Jahren. Zudem sorgt ein Überwachungsvertrag mit der DEKRA Automobil GmbH für die konsequente Umsetzung der AwSV-Richtlinien.